Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jaeckel Modell- und Formenbau GmbH
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von uns bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch uns. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.
Vertragsabschluß und Rücktritt
1. Vertragsgrundlage ist unser schriftliches Angebot. Bei Annahme des Angebots kommt der Vertrag erst mit Zugang unserer anschließenden Auftragsbestätigung zustande. Vorher sind alle Angebote freibleibend.
2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass uns ein Verschulden trifft, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Nachweis ersparter Aufwendungen durch den Kunden bleibt unberührt.
Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Ware gem. § 3 FernabsatzG zu widerrufen.
2. Vom Widerrufsrecht ausgenommen bleiben Sonderanfertigungen.
3. Zur Fristwahrung genügt der Vertragswiderruf innerhalb dieses Zeitraums per eMail, Fax oder Brief an: Jaeckel Modell- und Formenbau GmbH, Ackerköpfe 12, 31249 Hohenhameln
4. Der Kunde ist für den Fall, dass er den Vertrag widerruft, zur Rücksendung der empfangenen Ware auf unsere Kosten und Gefahr verpflichtet; bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro trägt der Kunde die Rücksendekosten.
5. Unfreie Pakete werden nicht angenommen.
6. Im Falle der Rückgabe erfolgt die Gutschrift bereits geleisteter Zahlungen nach Rücksendung der gelieferten Ware.
7. Für den Fall, dass der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, behalten wir uns vor, für die Überlassung des Gebrauchs bzw. für die Benutzung der Sache bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts Ansprüche auf Überlassungsvergütung geltend zu machen.
Datenschutz
1. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben.
3. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet.
4. Bei der Datenverarbeitung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
Preise und Zahlungen
1. Die in unseren Publikationen genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Zahlungen werden grundsätzlich sofort per Vorkasse fällig.
3. Auf Wunsch liefern wir auch per Nachnahme. Die entsprechende Gebühr des Zustellers trägt der Kunde.
4. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
5. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Eingehende Zahlungen werden, sofern sie nicht spezifiziert sind, zunächst auf etwa entstandene Kosten und Zinsen und im übrigen zunächst auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet. Wechsel, Schecks und andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige von unserer Bank berechnete Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
6. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt sind.
Gewährleistung
1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels eine Gutschrift oder Nachbesserung bzw. Austausch der Ware vornehmen.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware zweimalig mangelhaft, so kann der Kunde die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises nach Rücksprache mit uns zurückgeben oder den Kaufpreis mindern.
3. Gebrauchsspuren auf bzw. an gebrauchten Artikeln stellen keinen Mangel dar.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Kunde hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und erhobener Ansprüche erforderlich sind. Bei Verstößen hiergegen sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen. Soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, können wir nach unserer Wahl sofort oder erst Zug um Zug gegen Bezahlung (Vorauskasse) liefern. Im übrigen hat uns der Kunde bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, einschließlich etwaiger Saldo- Abforderungen aus einem Kontokorrent, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat, in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Mwst.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Haftung für Verzögerungen
1. Termine für die Erbringung von Leistungen werden von uns nach bestem Wissen angegeben. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite führen zu einer zeitlichen Verschiebung der von uns zunächst genannten Termine um die Dauer der Behinderung. Eine Entschädigung des Kunden ist ausgeschlossen.
2. Geraten wir in Verzug, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Verzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Haftung auf Schadensersatz
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; wir haften insbesondere nicht für Folgeschäden.
3. Wir haften ferner nicht für Schäden, die ausschließlich oder überwiegend auf ein Fehlverhalten des Kunden zurückzuführen sind.
4. Bei Beanstandungen, die nicht unter unsere Gewährleistungsverpflichtung fallen, sind uns entstandene Kosten vom Kunden zu tragen.
Erfüllungsort, Gerichtstand und Sonstiges
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist Hildesheim. Jede Partei ist jedoch darüber hinaus berechtigt, die andere Person auch an dem Gericht ihres Sitzes zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
4. Sollte eine Bestimmung oder Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, egal aus welchem Grund, nicht rechtswirksam sein so werden die Bestimmungen im Ganzen dadurch nicht rechtsunwirksam, sondern die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. der rechtsunwirksame Teil wird durch eine/einen rechtswirksamen Teil ersetzt, welcher dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.
Stand: November 2016